Terms der Technischen Kommunikation
unfertig
Stand: 18.01.2025
Quellen: tekom terms und D. Juhl
Jura -1 - (von 30)
Produktsicherheitsgesetz (Product Safety Act)
Ein Gesetz, das die Anforderungen an die Sicherheit von Produkten regelt und festlegt, wie Unternehmen sicherstellen müssen, dass ihre Produkte sicher sind.
Jura -1 - (von 30)
Verbraucherschutzgesetz (Consumer Protection Law)
Gesetze, die den Schutz der Rechte der Verbraucher in Bezug auf Produkte und Dienstleistungen regeln.
Jura -2 - (von 30)
Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG)
Diese Richtlinie regelt, dass Produkte, die auf dem europäischen Markt verkauft werden, sicher sein müssen und die Hersteller dazu verpflichtet, die Produktsicherheit kontinuierlich zu überwachen und im Fall von Sicherheitsmängeln entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Jura -3 - (von 30)
Haftungsausschluss (Disclaimer)
Ein rechtlicher Hinweis, der eine Organisation von der Haftung für bestimmte Handlungen oder Ergebnisse befreit.
Haftungsausschlüsse sind möglicherweise unwirksam, wenn sie anderen Regelungen widersprechen.
Jura -4 - (von 30)
Pflicht des Nutzers, die Anleitung zu lesen und zu beachten.
Das bezieht sich besonders auf sicherheitsrelevante Informationen, die ihre Wirkung erst entfalten, wenn der Nutzer sie beachtet.
Jura -5 - (von 30)
Zwingend notwendiges Dokument des Herstellers, in dem er oder sein Bevollmächtigter innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bestätigt, dass das Produkt alle Anforderungen der für das betreffende Produkt geltenden Harmonisierungs rechtsvorschriften der Union erfüllt.
Jura -6 - (von 30)
Verwendung eines Erzeugnisses oder eines Systems in einer Weise, die vom Anbieter nicht vorgesehen war, aber aus leicht vorhersehbarem menschlichem Verhalten resultieren kann.
Jura -7 - (von 30)
Produkthaftungsrichtlinie (85/374/EWG)
Diese Richtlinie regelt die Haftung für fehlerhafte Produkte und stellt sicher, dass Verbraucher im Falle von Produktschäden durch fehlerhafte Produkte Anspruch auf Entschädigung haben. Sie hat auch Einfluss auf die Dokumentation von Produkten, um den Hersteller im Falle von Produkthaftungsansprüchen abzusichern.
???
Jura -8 - (von 30)
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, 2016/679)
Diese EU-Verordnung stellt Anforderungen an die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten.
Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie diese Anforderungen in ihrer Dokumentation berücksichtigen, insbesondere in Bezug auf Sicherheitsmaßnahmen und die Rechte der betroffenen Personen.
Jura -9 - (von 30)
Produkthaftung (Product Liability)
Die rechtliche Verantwortung des Herstellers für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden.
Jura -10 - (von 30)
Gesetzliche Verpflichtung eines Schuldners, für die Mängelfreiheit einer Sache oder eines Rechts einzustehen.
Jura -11 - (von 30)
Konformitätsbewertung (Conformity Assessment)
Der Prozess, bei dem überprüft wird, ob ein Produkt die erforderlichen rechtlichen Anforderungen erfüllt, insbesondere vor der Markteinführung.
Jura -12 - (von 30)
Technische und organisatorischen Maßnahmen in der betrieblichen Datenverarbeitung zum Schutz von Daten vor Verfälschung, Zerstörung und unzulässiger Weitergabe.
Jura -13 - (von 30)
Arbeitsschutzgesetz (Occupational Health and Safety Act, OSH)
Gesetzliche Regelungen, die den Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer gewährleisten und auch in der technischen Dokumentation berücksichtigt werden müssen.
Jura -14 - (von 30)
Konformitätserklärung (Declaration of Conformity)
Ein Dokument, das bestätigt, dass ein Produkt den relevanten rechtlichen Anforderungen entspricht, insbesondere im Hinblick auf die EU-Richtlinien.
Jura -15 - (von 30)
EMV-Richtlinie (2014/30/EU)
Die Richtlinie für die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) legt fest, dass Geräte keine unzulässigen elektromagnetischen Störungen verursachen und gegen solche Störungen ausreichend geschützt sein müssen.
Dies betrifft auch die technische Dokumentation, die sicherstellt, dass EMV-Tests durchgeführt und dokumentiert werden.
Jura -16 - (von 30)
Schaden der an anderen Sachen entsteht (außerhalb des Produkts).
Abgegrenzt von Vermögensschaden und Personenschaden.
Jura -17 - (von 30)
Produktsicherheit (Product Safety)
Rechtliche und technische Anforderungen, die sicherstellen, dass Produkte keine Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Benutzer darstellen.
Jura -18 - (von 30)
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
In Deutschland regelt das Produktsicherheitsgesetz die Sicherheit von Produkten und stellt sicher, dass Produkte keine Gefährdung für die Gesundheit oder Sicherheit von Menschen darstellen.
Dies betrifft auch die Erstellung von Dokumentationen, um die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen zu belegen.
???
Jura -19 - (von 30)
Richtlinie der EU, Reguliert die Herstellung und den Betrieb von Maschinen innerhalb der EU. Verlangt CE-Kennzeichnung und Betriebsanleitungen.
Jura -20 - (von 30)
Kennzeichnungspflichten (Labeling Requirements)
Vorschriften, die festlegen, welche Informationen auf einem Produktetikett oder in der Dokumentation enthalten sein müssen, z. B.
Jura -21 - (von 30)
Datenschutz (Data Protection)
Vorschriften wie die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) der EU, die regeln, wie personenbezogene Daten verarbeitet, gespeichert und geschützt werden müssen.
Jura -22 - (von 30)
Richtlinien der Europäischen Union (EU Directives)
Rechtsvorschriften, die von der Europäischen Union festgelegt werden und von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Jura -23 - (von 30)
Verpackungsverordnung (Packaging Ordinance)
Eine Vorschrift, die Anforderungen an die Verpackung von Produkten stellt, z. B. hinsichtlich Recycling und Umweltverträglichkeit.
Jura -24 - (von 30)
CE-Kennzeichnung (CE Marking)
Ein Symbol, das bestätigt, dass ein Produkt den europäischen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen entspricht.
Jura -25 - (von 30)
Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)
Diese EU-Richtlinie legt Sicherheitsanforderungen für Maschinen fest und erfordert die Erstellung technischer Dokumentationen, um sicherzustellen, dass Maschinen keine Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit von Benutzern darstellen.
Jura -26 - (von 30)
Eine internationale Norm für die Einführung und Dokumentation eines Qualitätsmanagementsystems, das die kontinuierliche Verbesserung und die Einhaltung von Qualitätsanforderungen sicherstellt.
Jura -27 - (von 30)
Schutz der allgemeinen Persönlichkeitsrechte von natürlichen Personen (Menschen), insbesondere den Anspruch auf Achtung der Privatsphäre, vor einer missbräuchlichen Datenverarbeitung.
Jura -28 - (von 30)
Technische und rechtliche Anforderungen, die von nationalen oder internationalen Organisationen festgelegt werden, um Produkte und Dienstleistungen zu standardisieren.
Jura -29 - (von 30)
Urheberrecht (Copyright)
Das Recht, das den geistigen Eigentümer eines Werkes schützt und sicherstellt, dass Dritte das Werk nicht ohne Erlaubnis nutzen dürfen.
Jura -30 - (von 30)
oder alle Terms aus Bereich:
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